Fonds Kulturelle Bildung im Alter: Ausschreibung 2024

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für Kulturelle Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.

Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. September 2023.


Förderschwerpunkt 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut

Die Zahl der Menschen, die von Altersarmut betroffenen sind, nimmt zu. In vielen Fällen verhindert Altersarmut kultureller Teilhabe, weil Fahrtkosten, Kleidungskodex, Kosten für „einen Kaffee hinterher“, Eintrittskarten oder Materialien spätestens mit dem Renteneintritt nicht mehr leistbar sind.

Schwer wiegt auch die gesellschaftliche Stigmatisierung von Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen. Betroffene fühlen sich als „Bittsteller*innen“ oder von Kulturangeboten und -einrichtungen „nicht gemeint“. Die Kombination aus hohem Alter und Armut verstärkt Altersdiskriminierung und führt zur Herabwürdigung des Erfahrungsreichtums sowie der Lebensleistung und -geschichte der Betroffenen.

Armut im Alter trifft besonders oft Frauen und Menschen, die in körperlich fordernden Berufen tätig waren. Andere Faktoren, die Altersarmut statistisch wahrscheinlicher machen sind eine Einwanderungsgeschichte, wenige formale Qualifikationen, psychische Krankheiten und eine Behinderung.

Mit dem Förderschwerpunkt 2024 möchten wir zur Entwicklung von Formaten Kultureller Bildung anregen, die Ältere mit wenig materiellen Ressourcen mitdenken und einladen. Dabei spielen nicht nur Lösungen für finanzielle Hürden eine Rolle. Wichtige Aspekte können außerdem persönliche Ansprache, Sozialraumorientierung und die Kooperation mit sozialen Trägern sein ebenso wie eine künstlerisch originelle Umsetzung.


Förderhöhe und Antragsfrist

Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2024 – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.

Die Antragsfrist endet am 30.09.2023.


Beratung

Antragsteller*innen können sich in Einzelterminen oder in unseren digitalen Informationsveranstaltungen bei der Vorbereitung des Förderantrags beraten lassen.

Online-Termine der Informationsveranstaltung „Tipps für die Antragstellung“ zur Auswahl – jeweils von 14.00 bis 15.00 Uhr:

Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag beim Fonds Kulturelle Bildung im Alter (ehemals Förderfonds Kultur & Alter) stellen möchten, ist die Beratung Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung!


 Ziele des Fonds

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.

Der Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt Projekte, die älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen gestalterisch-künstlerische Aktivitäten und die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen, deren Engagement in der Kultur fördern und deren Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten verbessern. Die Projekte richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum an Kunst und Kultur teilhaben, sie sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten.


Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes, künstleri­sches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Ausnahmen

  • Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung im Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
  • Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.

Förderkriterien

Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln.

Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen
  • Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
  • Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
  • Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
  • Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum

Förderzeitraum und Eigenleistung

Mit den aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten darf frühestens am 1. Januar 2024 begonnen werden und sie müssen bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein.

Die Zuwendung setzt einen angemessenen Eigenanteil der Antragstellenden voraus:

  • für natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • für kommunale Antragsteller in der Regel mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus der Differenz aus Gesamt­ausgaben und erwarteten Leistungen privater Dritter.

Die Antragstellenden sollen für das beantragte Projekt möglichst weitere öffentliche und/oder private Mittel erschließen. Der Aufbau nachhaltiger Kooperationsbeziehungen wird begrüßt. Bürgerschaftliches Engagement kann als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen und auf der Einnahmeseite des Finanzierungsplans als Eigenanteil anerkannt werden. Dies ist geregelt in der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engage­ment im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft“ (MBl. NRW S. 783) in der jeweils geltenden Fassung.


Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die Antragstellenden reichen im ersten Schritt, spätestens bis zum 30.09.2023, 23:59 Uhr, das dafür vorgesehene Bewerbungsformular (PDF) per E-Mail an foerderung@kubia.nrw beim Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) ein. Der Antrag muss fristgerecht erfolgen, damit er gültig ist.

Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den beantragten Projekten und spricht eine Förderempfehlung aus. Die Antragstellenden werden bis Anfang November 2023 benachrichtigt, ob das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen wurde.

Bei einer Förderempfehlung durch die Jury muss bis zum 30.11.2023 ein ausführlicher, förmlicher Förderantrag und Finanzierungs- und Kostenplan bei kubia eingereicht werden. Mit der Maßnahme darf nicht vor dem 01.01.2024 begonnen werden.