Ausschreibung: Dieter Baacke Preis 2023

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeichnen mit dem Dieter Baacke Preis bundesweit beispielhafte Projekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus. Auch intergenerationelle Medienprojekte werden prämiert.

Ziel der Preisvergabe ist es, herausragende medienpädagogische Projekte und Methoden aktiver Medienarbeit zu würdigen und bekannt zu machen, die Kindern, Jugendlichen und Familien einen kreativen, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und damit Mediennutzung und die Ausgestaltung der Medienkompetenz fördern.

Der Preis ist mit insgesamt 12.000 € dotiert, die in sechs Kategorien vergeben werden:
a. Projekte von und mit Kindern 
b. Projekte von und mit Jugendlichen 
c. Interkulturelle und internationale Projekte 

d. Intergenerationelle und intersektionale Medienprojekte (Förderung der medialen Teilhabe und Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Familien in inklusiven pädagogischen Kontexten und in Förderkontexten. Medienpädagogische Förderung des Austauschs, der kollaborativen Zusammenarbeit, der Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderung. Intersektionale Medienprojekte, die Wechselbeziehungen von Gender, sozialem Milieu, sexueller Orientierung, Behinderung, Generation und weiteren vielschichtigen Faktoren medienpädagogisch bearbeiten.)

e. Netzwerkprojekte(Kontinuierliche, innovative medienpädagogische Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen, Trägern oder medienpädagogisch engagierten Einzelpersonen in nachhaltiger Netzwerkform mit dem Ziel der Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Familien und medienpädagogischen Fachkräften.)
f. Sonderpreis 2023 (jährlich wechselndes Thema): "KI und wir – gruselig & genial"

Bewerben können sich Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen mit innovativen, originellen oder mutigen Projekten zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz. Der Wettbewerb richtet sich an Projekte außerschulischer Träger (z.B. Jugendzentren, Kindergärten, Träger der Jugendhilfe oder Familienbildung, Medienzentren und Medieninitiativen) und Kooperationsprojekte zwischen schulischen und außerschulischen Trägern. Die Projekte sollten im Vorjahr entstanden oder im laufenden Jahr bis zur Bewerbungsfrist beendet sein.