Ausschreibung: Förderprogramm Dritte Orte
Mit dem Programm unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW die Entstehung und Entwicklung kultureller Begegnungsorte im ländlichen Raum. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten und zur identitätsstiftenden Verantwortungsübernahme einzuladen. Die Förderung der "Zweiten Generation", die jetzt ausgeschrieben ist, läuft von 2024 bis 2028.
Infos zur Ausschreibung:
- Zweistufiges Förderverfahren: In einer einjährigen Konzeptphase werden Maßnahmen der Konzeptentwicklung für einen Dritten Ort (z.B. externe Beratungen, Moderationen, Gutachten, Beteiligungsformate) mit 50.000 Euro pro Projekt gefördert. Danach ist der Übergang in eine dreijährige Umsetzungsphase mit maximal 450.000 Euro Förderung möglich. (Erneute Bewerbung notwendig!)
- Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen kooperieren wollen. Außerdem müssen die Orte verschiedene Merkmale erfüllen und zu der (neuen!) "Gebietskulisse Ländlicher Räume Nordrhein-Westfalen" gehören. Dabei ist es egal, ob eine bestehender Begegnungsort zu einem Dritten Ort weiterentwickelt wird oder ein ganz neuer Ort für Kultur und Begegnung geschaffen wird.
- Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein